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Änderung Bitumenbruch ab 01.05.2024

28.04.2024

hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich die Annahmebedingungen des Bitumenbruchs ab dem 01.05.2024 wie folgt ändert:

Die Annahme von Bitumen- / Asphaltaufbruch kann nur noch mit Vorlage einer gültigen EBV-Beprobung sowie dem Verwertungsklassennachweis nach RuVA-StB bei uns direkt erfolgen.
Liegt nur ein Nachweis über die jeweilige Verwertungsklasse vor, gelten ab dem 01.05.2024 folgende Annahmepreise für unser Zwischenlager:

Bitumenbruch VKL A = 35,00 €/t netto
Bitumenbruch Übergr. ab 70 x 70 x 30 cm VKL A = 46,00 €/t netto

Bitte beachten Sie, dass die Beprobungen nach EBV (RC-Baustoffe) mindestens 3-4 Wochen in Anspruch nehmen.

Liegen weder die Beprobung nach EBV noch ein Verwertungsklassennachweis nach RuVA-StB vor, können wir das Bitumen- / Asphaltaufbruchmaterial nicht annehmen.

Wir bitten um Verständnis über die kurzfristige Änderung.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.